- Offizieller Beitrag
Ach ja...was für eine Aufregung hätte es 'früher' darum gegeben
und für wie blöd wären jene erklärt worden, die derartiges publiziert hätten...
http://www.heise.de/newsticker/mel…en-2555685.html
Ach ja...was für eine Aufregung hätte es 'früher' darum gegeben
und für wie blöd wären jene erklärt worden, die derartiges publiziert hätten...
http://www.heise.de/newsticker/mel…en-2555685.html
Das Schlimme ist, dass sich noch vor einigen Wochen sehr viele sehr aufgeragt hätten. Aber das ist alles ein "alter Hut". Liegt es daran, dass die Zeit so schnell ist, und es einen irgendwann mal nicht mehr interessiert (und dieses "irgendwann" wird immer kürzer!), oder weil sich immer neue und immer andere Skandale und Dramen in immer kürzeren Abständen überbieten?
Ratlos:
P.
Naja....am Anfang war es ein Skandal.
Und auch das ist ein Skandal. Asynchrone Verschlüsselung ist keine neue Technik.
Aber da Hersteller und Mobilfunkunternehmen nicht auf neue Technik setzten....
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit?
Warum regt sich keiner auf? Wie viele Skandale gab es denn bereits um NSA, BND, GCHQ und Co?
Es sind keine Skandale, sondern Normalität. Und das ist der größte Skandal.
http://www.zeit.de/digital/datens…-vds-dumme-idee
Schöner Artikel.
http://www.heise.de/newsticker/mel…it-2577582.html
Überraschend?
Ein Erklärversuch der CSU die Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen.
So hört sich das richtig toll an.
Ja, so ist das... Durch das Sammeln der Daten wird hier in D (besonders in Bayern) das Paradies geschaffen, wusstest Du das nicht? Und meine Landleute, die Bayern, die ich eigentlich sehr gerne habe (wirklich! Das ist nicht ironisch!), die glauben das zum überwiegenden Teil auch noch...
Schon an eure MdBs geschrieben? Ich habe dem Siggi und dem Heiko auch gleich noch dazu geschrieben....
as haltet ihr von folgender Idee:
ZitatAlles anzeigenUm
Korruption bei Politkern zu bekämpfen, ist es unbedingt nötig ein
Lobbyregister zu führen. In diesem muss 10 Wochen gespeichert werden,
wann welcher Abgeordnete mit welchem Lobbyisten kommuniziert hat
(persönliche Treffen, E-Mail, Telefon, Fax, etc.). Natürlich sollte auch
die Dauer der Kommunikation erfasst werden.Bei persönlichen
Treffen sind ggf. entstandene Kosten (z.B. Mittagessen) anzugeben. Es
muss nachvollziehbar sein, welcher Gesprächspartner welchen Teil
übernommen hat. Dadurch wird der Eindruck der Bestechlichkeit
verhindert.
Man müsste das noch genauer Begründen, aber ich bin am überlegen, ob man das nicht mal als Petition beim Bundestag einreicht
Ich habe "meiner" Bundestagsabgeordneten (sogenannte "SPD") auch soeben geschrieben. Aber ich kenne die Antwort bereits... Dem Ar... Herrn von der CSU schreibe ich erst gar nicht, der lefzt doch bereits Sabber vor Begeisteurng, dass das kommt (und es kommt!!!).
Ich habe auch direkt eine E-Mail an die Bundestagsadresse geschickt.
Mein MdB ist sogar Staatssekretär im Verkehrsministerium.
Und das erste was auffiel: Sein Zertifikat für Verschlüsselung ist abgelaufen.
Und dann haben die nicht mal OpenPGP-Schlüssel.
Zur Erklärung:
S/MIME und OpenPGP sind beiden Verschlüsselungsverfahren, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten.
S/MIME setzt aber voraus, dass ich das Zertifikat von einer authorisierten Stelle erstellen lasse. Dies kostet meistens Geld.
Bei OpenPGP kann ich mir dieses Zertifikat selbst erstellen. Und dadurch, dass ich jemanden kenne, dem vertraut wird ist mein Zertifikat auch vertrauenwürdig. Ist also ein vernetzter Ansatz im Gegensatz zu dem hierarchischem Ansatz von S/MIME.
http://www.heise.de/tp/artikel/44/44767/1.html
In meinen Augen müsste da mindestens ein Kopf rollen.
Ich weiß ehrlich gesagt langsam nicht mehr, ob ich das wirklich nur als Metapher meine.
http://www.ndr.de/fernsehen/send…/extra5817.html
Ist von 2013....
Inzwischen würde ich weitere Sterne vergeben:
Frank Walter Steinmeier
Thomas de Maizière
Angela Merkel
Otto Schily
Hans-Peter Friedrich
Peter Altmaier
Und normalerweise gehört diese Leute in ein Gericht.
Ps. Mein Bundestagsabgeordneter hat bisher noch nciht geantwortet. Wie siehts bei euch aus?
Und normalerweise gehört diese Leute in ein Gericht.
Meine hat nach 3 Tagen geantwortet, mit einer SEHR langen Mail. Überzeugt hat sie mich nicht, aber sie hat es versucht...
Ein großer Sack, auf dem man draufschlagen kann, würde es auch tun
Bei mir kam keine Antwort - nur Standardtextbausteine beim Gabriel.
Also wenn man die Vorratsdatenspeicherung mal auf die analoge Welt überträgt... Der Vergleich mag vielleicht etwas hinken aber ich versuchs mal.
Der Vermieter einer Wohnung müsste dann sämtliche Spüren in der Wohnung des Mieters sichern. wann, wurde welcher Gegenstand benutzt? Aber nicht wofür. Das wäre dann mehr inhaltlich. Diese Spurensicherung muss der Vermieter nun 10 Wochen aufbewahren, um es dann evtl der Polizei zu geben.
Vermieter ist also gleichzusetzen mit den Telko-Unternehmen.
Wo ist da der Unterschied zu anderen Geheimdiensten diverser Unrechtsstaaten?
Ich hab die Antwort von meinem MdB erhalten. Die E-mail kommt von der Sekretärin und ist in einem *.doc-Format!!! (An dieser Stelle noch weitere 42.000 Ausrufezeichen denken)
Man schickt mir also ein Dokumente, dass ich nachträglich bearbeiten kann? Ernsthaft? Und dann sind meine Bedenken bzgl. Datensicherheit ....egal...
"Die Wiedereinführung der Speicherung von Verbindungsdaten ist alternativlos."
Ich hab zum Glück noch nichts gegessen...oder leider...da kommt einem die galle hoch. bei diesen ....grr....Und ich bin erst auf Seite 1 von 2.
Na, da hat sich "meine" Abgeordnete aber mehr Mühe gegeben. Sie hält den Maas-Vorschlag für eine "Vorschlag", der "eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also Email –" einführt. Laut ihr sei die oberste Richtschnur aller Regelungen "die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes". Sie hält die Maas-Vorschläge für " viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung", und auch für "viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie" und natürlich auch "viel restriktiver als CDU/CSU es wollen" Laut dieser Abegordneten müssen nur nur genau bezeichnete Verkehrsdaten gespeichert werden, also "Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats, im Fall von Internet-Telefondiensten auch die IP-Adressen". Da frage ich mich doch: Reicht das nicht aus, um besorgt zu sein?
Sie führt das dann auch alles sehr ausführlich aus (Funkstellen etc.), und als Fazit hält sie den Maas-Vorschlag für "eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren." Für sie und angeblich für die gesamte Bundestagsfraktion der SPD ist das alles noch nicht abgeschlossen (so jedenfalls liest es sich), und sie sei "sicher, dass am Ende ein ausgewogener Kompromiss stehen wird" und sie glaubt, dass das dann geschaffene Gesetz das strikteste in Europa sein wird, und würde gerne "weiter mit Ihnen" (also mit mir) "im Gespräch bleiben".
Ich fand das zumindest nett, die Frau hat sich Mühe gegeben, mir ihren Standpunkt zu erklären, und das ist fast mehr als ich erwartet habe. Das ändert aber nichts an meiner ablehnenden Haltung...
P.
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrter [...],vielen Dank für Ihre Email vom [...], in der Sie mir Ihre Bedenken hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung mitteilen.
Sie äußern Kritik an den Plänen zur Speicherung von Verbindungsdaten. Ich versichere Ihnen: Das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten hat auch für mich einen hohen Stellenwert.
Ich möchte jedoch darauf hinzuweisen, dass dem mittelbaren Eingriff in die Grundrechte des Bürgers in Form der Speicherung von Verbindungsdaten gleichzeitig die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten sowie zum Schutz der Bürger vor Straftaten gegenüber steht.
Erfahrungsgemäß ist der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung größer als die von ihr ausgehenden Gefahren, zumal es nicht um die Speicherung von Inhalten geht. Dies umso mehr, wenn – wie vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorzulegen ist – die Nutzung der gespeicherten Verbindungsdaten in eine sprachlich unmissverständliche gesetzliche Regelung unter Beachtung der Maßgaben des EuGH und des BVerfG einfließen wird. Klare Regeln zu Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung, Löschung, Transparenz und Rechtsschutz werden erforderlich sein. Ein diffuses Gefühl von Bedrohung und Überwachung wäre freiheitswidrig und darf nicht entstehen.
Die Wiedereinführung der Speicherung von Verbindungsdaten ist alternativlos. Erfahrene Praktiker aus den Ermittlungsbehörden sowie die meisten Innenminister der Länder weisen uns auf die Notwendigkeit der Speicherung von Verbindungsdaten hin. Bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung hilft die Vorratsdatenspeicherung in besonderem Maße. Das gleiche gilt bei der Verfolgung terroristischer Verbrechen, zur Namhaftmachung von Mitgliedern terroristischer Netzwerke oder von solchen in der Organisierten Kriminalität.
Telekommunikationsverbindungsdaten spielen aber auch bei der Aufklärung von schweren Straftaten eine wichtige Rolle, bei denen das Internet als Tatmittel genutzt wurde, zum Beispiel bei der strafrechtlichen Verfolgung der Kinderpornographie. In diesen Fällen ist die aufgezeichnete IP-Adresse oftmals der erste und zunächst einzige erfolgversprechende Ermittlungsansatz für weitere Maßnahmen und daher unverzichtbar.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Bürger bestmöglich schützen und befürwortet daher eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung von Verbindungsdaten. Es geht dabei vor allem um Daten, die die Telekommunikationsunternehmen schon heute zum Beispiel für die Telefonrechnung speichern. Die Übermittlung und Verwendung dieser Daten durch staatliche Ermittlungsbehörden darf nur anlassbezogen erfolgen. Sie setzt den Verdacht einer gesetzlich definierten Straftat oder konkreten Gefahr voraus. Ohne einen solchen Anlass – also in aller Regel - werden die Daten nach der festgesetzten Frist ohne weitere Nutzung schlicht bei den Providern gelöscht; keine staatliche Stelle bekommt sie jemals zu sehen. Damit besteht ein entscheidender Unterschied gegenüber Datensammlungen von Google, facebook, Payback etc., die die Daten in ihrer Gesamtheit gerade zu dem Zweck erheben, diese umfassend z.B. zu Werbezwecken auszuwerten und möglichst viel über möglichst viele Nutzer zu erfahren.
Es ist vernünftig, dass in absehbarer Zeit eine gesetzliche Regelung kommt. Ich bin überzeugt: Es wird gelingen, die notwendige und gebotene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben der Vorratsdatenspeicherung nicht generell eine Absage erteilt, sondern einen Rahmen für eine rechtliche Regelung gesetzt. Die grundrechtssensiblen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wollen wir jetzt zügig umsetzen.
Die Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht sehen dementsprechend vor, dass die IP-Adressen und Verbindungsdaten höchstens zehn Wochen gespeichert werden dürfen. Nach Ablauf der Speicherfrist müssen die Daten sofort gelöscht werden. Hält sich ein Provider nicht daran, wird dies mit einem Ordnungsgeld belegt. Komplett von der Speicherung ausgenommen werden sollen E-Mails. Standortdaten sollen maximal vier Wochen gespeichert werden. Auf sie darf nur vereinzelt zugegriffen werden; Bewegungsprofile sind nicht möglich. Die Daten müssen im Inland gespeichert werden. Nur zur Klärung schwerer Straftaten darf auf die Daten zugegriffen werden. Berufsgeheimnisträger werden besonders geschützt. Bei der Speicherung der Daten gilt die höchste Sicherheitsstufe für Provider. Um Strafbarkeitslücken zu schließen, wird zudem die „Datenhehlerei“ unter Strafe gestellt werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Daten nur mit richterlicher Erlaubnis abgerufen werden dürfen. Betroffene sollen zudem grundsätzlich informiert werden. Die Ausnahme von Berufsgeheimnisträgern, die Beschränkung auf sehr schwere Straftaten, sehr klare Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit und beschränkte Speicherfristen sind richtig und notwendig.
Unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern sie bedingen sich. Wer Freiheit und Sicherheit gegeneinander ausspielt, dem ist im Ergebnis weder an dem einen noch an dem anderen gelegen. Daher sind die vorgestellten Eckpunkte ein guter Beginn eines wichtigen Gesetzesvorhabens.
Mit freundlichen Grüßen
Ich musste nochmal etwas warten....nochmal lesen...
Also weil der Staat Straftaten verfolgen muss, darf das GG gebeugt werden? (Was ja auch irgendwie ne Straftat ist) Aber das will ich nicht diskutieren. Ja der Staat muss Straftaten verfolgen. Aber es gibt da eine Verhältnismäßigkeit. Die sollte beachtet werden und das wird nicht getan.
Der "Nutzen der Vorratsdatenspeicherung [ist] größer als die von ihr ausgehenden Gefahren, [...]". Der Nutzen ist bisher nicht bewiesen. Als Bürger muss ich da einer Behörde vertrauen, die alles an Daten sammelt, um diese weiterzuleiten. Diese Behörde hat Beweise, welche aber geheim sind. Und laut zugänglichen Informationen, sitzt der Herr nicht in einem Geheimgremium (vlt. doch?). Daher sind auch diese Beweise für ihn unzugänglich. Richtig finde ich seine Aussage, dass ein "diffuses Gefühl von Bedrohung und Überwachung [...] freiheitswidrig" sei und "nicht entstehen" dürfe. Weshalb schrieb ich dann diese Mail?
Die Alternativlosigkeit...Die Innenminister weisen darauf hin, dass die VDS nötig sei. Aber 16 von 82 Millionen Menschen müssen nicht unbedingt Recht haben.
IP-Adressen werden von vielen Servern mitgeloggt. Was auch datenschutzrechtlich konform ist. Allerdings ist es für Behörden etwas schwieriger dann eine Verbindung zwischen Server und Täter herzustellen, da nciht jeder Server bis in alle Ewigkeit mitlogt.
Die Unions-fraktion "will die Bürger bestmöglich schützen". Ich hoffe nicht...oder vielleicht doch:
Rauchen wird strikt verboten. Zu Gefährlich. Fernsehen wird verboten, nachher gehen Leute demonstrieren. Auto fahren sollte auch verboten werden,....usw. usf.
Zynismus bei Seite: Wovor soll ich geschützt werden? Vor einem Terroristen? Vor einem Schläfer? (Bei LKW-Fahrern sehr verbreitet)
Die Daten werden also anlassbezogen weitergeleitet. Auch hier ist das Problem, die Kontrolle? Ich traue einer Strafverfolgungsbehörde zu, dass sie Vorwände erfindet, um an die Daten zu kommen. Es ist ein diffuses Gefühl von Bedrohung, welches ich habe. Aber weiter: Der Seitenhieb auf Google, Facebook und Co. hingt auch hier.
Deutschland verhindert seit Jahren eine strenge Datenschutzbestimmung in der EU. Auch hier heuchelt mir die Union etwas vor. Ich, als Bürger, möchte auch das meine Daten "bestmöglich" geschützt werden. Diese gehören nämlich zu MIR.
BVG und EuGH haben tatsächlich enge Regeln gesetzt. Nur muss man hier überlegen, wie diese Regeln eingehalten werden. Wer kontrolliert die Kontrolleure?
"Wer Freiheit und Sicherheit gegeneinander ausspielt, dem ist im Ergebnis weder an dem einen noch an dem anderen gelegen." Ein toller Satz.
Hat er das schonmal dem Schily-Schäuble-Friedrich-DeMaziere gesagt? Und gegen wen verteidigen wir denn unsere Freiheit? Verteidigung setzt einen Angriff voraus.
Und im Krieg befinden wir uns nicht.