Ja, klar, ist das Geschmackssache. Solange man nicht fordert, dass die Krankenkassen dann die Entfernung bezahlen sollen, wenn das eben NICHT mehr attraktiv aussieht oder so empfunden wird. Da gab's in unserem beruflichen Umkreis den Versuch, sich eben das von Darla erwähnte "Arschgeweih" auf Krankenkassenkosten entfernen zu lassen, und es wurde sogar überlegt, die Kasse zu verklagen. Aber der Anwalt lehnte es ab, das Mandat zu übernehmen, weil es völlig aussichtslos sei, dass man den Prozess gewinnen könnte. Aber allein diese Anspruchshaltung...
Kleidung kann man wechseln oder Haarefärben ist reversibel. Aber Tattoos eben nicht. Und man sollte schon überlegen, ob man das in 20 Jahren immer noch so toll findet... Finde ich.
Gruss